Tennisclub Eppstein e.V.        
 Eppstein spielt Tennis, wo es am schönsten ist.

 

Spiel- und Platzordnung  

Die Spiel- und Platzordnung befindet sich am Clubhaus links neben der "Hängetafel" und regelt alle Fragen zur Platzbelegung bis ins Detail. Sie sollten sich einmal Zeit nehmen und diese in Ruhe studieren. Damit es aber gleich losgehen kann, sollten Sie vorab folgende Punkte beachten: 

1. Spielberechtigung

Spielberechtigt sind aktive Mitglieder aller Beitragsklassen, die ihren Jahresbeitrag entrichtet und den Platz ordnungsgemäß belegt haben (Nr. 3).   Fördernde (passive) Mitglieder sind grundsätzlich nicht spielberechtigt. Sie können jedoch während einer Saison an drei Tagen wie Gäste (Nr. 2) spielen, wenn sie vor Spielbeginn eine Gästekarte erworben haben  

2. Gäste

Gäste sind herzlich willkommen. Sie sind spielberechtigt, wenn sie vor Spielbeginn eine Gästekarte gelöst und den Platz ordnungsgemäß belegt haben (Nr. 3). Gästekarten kosten 10 € (Kinder, Jugendliche, Auszubildende, Studenten 5 €) pro Person und gelten für einen Tag. Sie können auch für mehrere Tage im Voraus ­beim Clubhauswirt oder bei einem Vorstandsmitglied erworben werden. Eine Erstattung für nicht ausgenutzte Gästekarten ist ausgeschlossen.  An Wochenenden, Feiertagen und montags bis freitags nach 18 Uhr dürfen Gäste nur zusammen mit Clubmitgliedern spielen.  Wer ohne gültige Gästekarte spielt, zahlt die doppelte Gästekartengebühr. Zur Erhebung dieser Gebühr ist jedes Vorstandsmitglied berechtigt.  

3. Platzbelegung

Für die Platzbelegung erhält jedes aktive Mitglied gegen eine Gebühr von 2 € ein Namensschild. Jedes Mitglied ist für sein Namensschild selbst verantwortlich. Bei Verlust kann beim Vorstand gegen eine Gebühr von 5 € ein neues Schild beantragt werden.  Die Spieldauer beträgt 60 Minuten.  Die Platzbelegung ist nur mit dem eigenen gültigen Namensschild zulässig, das in die Spieltafel zu hängen ist. Maßgeblich für den Spielbeginn ist die Uhrzeit, die links neben dem Namen des obersten Schildes steht. Bei der Belegung als Einzel wird das zweite Schild 3 Felder tiefer eingehängt. Bei der Belegung als Doppel hängen alle vier Schilder unmittelbar untereinander.  Gäste verwenden anstelle des Namensschildes ihre Gästekarte, die mit dem Namen und dem Datum des Spieltages versehen ist.  Ein Platz darf nur belegt werden, wenn mindestens zwei Spieler/innen auf der Anlage anwesend sind. Sind freie Plätze vorhanden, sind diese zuerst zu belegen. Wird auf allen Plätzen gespielt, hat die Belegung des zuerst frei werdenden Platzes im unmittelbaren Anschluss an die vorhergehende Belegung zu erfolgen.  Bei hoher Belegungsfrequenz bitte Doppel spielen!

4. Sonderregelungen

Jugendliche unter 14 Jahren sind nach 18 Uhr nur zusammen mit Erwachsenen spielberechtigt.  Vereinsmeisterschafts- oder Ranglistenspiele sind mit den entsprechenden Schildern zu kennzeichnen und bei Jugendlichen unter 14 Jahren nicht nach 16 Uhr anzusetzen. Ansonsten sind die Plätze bei Bedarf freizugeben.  Die Plätze 1 und 2 sind den Trainern vorbehalten und bei Bedarf freizugeben. Das jeweilige Mannschaftstraining findet auf Platz 7 statt. Die entsprechenden Zeiten sind dem Trainingsplan am Anschlagsbrett zu entnehmen.

5. Platzpflege

Die Plätze sind fünf Minuten vor Spielende abzuziehen und die Linien zu fegen. Bei Trockenheit müssen die Plätze vor Spielbeginn ausreichend gewässert werden.

6. Allgemeines

Jegliches Lärmen auf der Anlage ist zu vermeiden. Eltern werden gebeten, ihre Kinder zur Rücksichtnahme, Ruhe und Ordnung anzuhalten. Hunde sind auf der Anlage anzuleinen. Vor Betreten der Terrasse und des Clubhauses sind die Tennisschuhe zu säubern. Das Betreten der Umkleidekabinen mit Tennisschuhen ist nicht erlaubt.    Diese Spiel- und Platzordnung wurde zum Nutzen aller Clubmitglieder im Interesse eines reibungslosen Spielbetriebs und zum Erhalt der Anlage erstellt. Bei Verstößen oder Meinungsverschiedenheiten ist den Anweisungen eines Vorstandsmitglieds Folge zu leisten. 

Eppstein, im Mai 2005  

Der Vorstand





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