Tennisclub Eppstein e.V.        
 Eppstein spielt Tennis, wo es am schönsten ist.

 

 

Aufnahmeantrag   

 

Online-Formular

Aufnahmeantrag

Name:        
______________________________________

Vorname:   ______________________________________

Straße:        ______________________________________

Ort:               ______________________________________

Telefon:      ______________________________________

e-mail:         ______________________________________

Geburtsdatum:     __________________________

Beitragsgruppe:   __________________________


Clubanschrift:
Tennisclub Eppstein e.V.
Friedrich-Ebert-Straße 12
65817 Eppstein/Ts.
Tel.: 06198 - 58 58 76

Bankverbindung:
Frankfurter Volksbank
IBAN: DE18501900000022636502
BIC: FFVBDEFF

Datenschutz Unter Anerkennung der Satzung, der Beitragsordnung, der Spiel- und Platzordnung sowie der Datenschutzerklärung (https://www.tc-eppstein.de/Datenschutz/) beantrage ich

-  die Aufnahme in den Tennisclub Eppstein e.V. (Vollmitgliedschaft)

-   die Mitgliedschaft für 1 Geschäftsjahr (Schnuppermitgliedschaft)

Die Mitgliedschaft soll am ______________ beginnen.

Die Aufnahme ist erfolgt, sobald der/die Antragsteller/in die schriftliche Aufnahmebestätigung erhalten hat und der nachstehende Gesamtbetrag auf dem Bankkonto des Clubs eingegangen ist.

AUFNAHMEBEITRAG       EUR  ________________                                                     

JAHRESBEITRAG            EUR  ________________                                                     

GESAMTBETRAG            EUR  ________________                                                     

Die Höhe der Beiträge ergibt sich aus der derzeit gültigen Beitragsordnung, soweit nicht im Rahmen einer besonderen Aktion eine abweichende Vereinbarung getroffen wurde.

Der/Die Antragsteller/in erkennt insbesondere folgende Bestimmungen an :

(1)

Der Jahresbeitrag ist mit Ausnahme des Aufnahmejahres spätestens am 31.1. jeden Jahres fällig.

(2)

Mitglieder der Beitragsgruppen 10, 11, 12 und 14 verpflichten sich zur Abnahme eines Verzehrbons im Wert von EUR 80,- pro Saison, der spätestens am 15.4. fällig ist. Der Verzehrbon ist – auch teilweise – übertragbar aber nicht erstattungsfähig. Für eine Familienmitgliedschaft der Beitragsgruppe 25 sind zwei Verzehrbons im Wert von je 80 € verpflichtend.  

(3)

Mitglieder der Beitragsgruppen 10, 11, 12 und 14 sind zu einem jährlichen Arbeitseinsatz von 4 Stunden im Gegenwert von EUR 80,- verpflichtet. Der Gegenwert ist spätestens am 15.5. fällig. Er wird, wenn der Arbeitseinsatz geleistet ist, Ende November zurückerstattet. Für eine Familienmitgliedschaft der Beitragsgruppe 25 müssen zwei Arbeitseinsätze von je 4 Stunden im Wert von 80 € geleistet werden.  

(4)

Jugendliche der Beitragsgruppen 20 und 21 und aktive Jugendliche der Beitragsgruppe 25 ab 14 Jahren verpflichten sich zur Mitmachaktion von 2 Stunden pro Jahr.

(5)

Der Jahresbeitrag ermäßigt sich im Aufnahmejahr um 50 v. H., sofern die Aufnahme nach dem 31.7. erfolgt. Das gilt auch für den Verzehrbon. Der Arbeitseinsatz ist voll zu leisten.

(6)

Die Vollmitgliedschaft kann nur schriftlich oder per Email bis zum 31.12. (Ende des Geschäftsjahrs) gekündigt werden.

(7)

Die einjährige Schnuppermitgliedschaft kann nur einmal beantragt werden. Sie endet ohne Kündigung am 31.12. des Jahres. Danach kann eine Vollmitgliedschaft beantragt werden. Die Bestimmungen zum Verzehrbon und zum Arbeitseinsatz gelten auch für Schnuppermitglieder.     

(8)

Die Datenschutzerklärung des TCE. Ihre Daten werden nicht an Dritte weitergegeben.


     





     Ort und Datum  

Unterschrift des Antragstellers

 Unterschrift des gesetzlichen
  Vertreters bei Minderjährigen

E-Mail
Anruf
Karte
Infos
Instagram