Tennisclub Eppstein e.V.        
 Eppstein spielt Tennis, wo es am schönsten ist.

 

 

Beitragsordnung                                                                Drucken als PDF-Datei      

Werden Sie Mitglied im TCE. Sie sind bei uns herzlich willkommen. Wir haben ein flexibles, familienfreundliches Beitragssystem, das Ihnen den Beitritt leicht macht. Unter diesen Varianten können Sie wählen:

        

Sie zahlen wie üblich zu Beginn der Mitgliedschaft den einmaligen  Aufnahmebeitrag und jährlich den normalen Jahresbeitrag.

 


Sie wollen noch keine dauernde Bindung eingehen und beantragen zunächst die Jahresmitgliedschaft (Schnuppermitgliedschaft). Hierfür zahlen Sie einmalig den Schnupper-Jahresbeitrag, der Aufnahmebeitrag entfällt. Wenn Sie nach diesem Jahr bei uns bleiben wollen, werden Sie auf Antrag Vollmitglied   zum normalen Jahresbeitrag. Der Beitragsaufschlag aus dem Schnupperjahr wird dabei auf den Aufnahmebeitrag angerechnet.

In der Tabelle finden Sie Ihre Beitragsgruppe und die dazu gehörenden Beiträge. Die genannten Beträge gelten für Selbstzahler. Die Jahresbeiträge ermäßigen sich jeweils um 10   €, wenn Sie uns eine   Lastschriftermächtigung erteilen.

Beitragsgruppe


Status

Aufnahme-beitrag 

Normaler
Jahresbeitrag €

Schnupper- Jahresbeitrag €


10


Aktives Mitglied

  

€ 200,00

  

€ 240,00

  

€ 275,00

  

11


Ehepartner oder in eheähnlicher     Gemeinschaft lebender Partner eines aktiven Mitglieds

  

€ 125,00

  

€ 160,00

  

€ 180,00

  

12*


Aktives Mitglied ab 18 Jahre in Ausbildung mit mindestens einem aktiven Elternteil


€ 70,00


€ 95,00

  

€ 100,00

  

14*


Aktives Mitglied ab 18 Jahre in Ausbildung ohne aktive Eltern


€ 105,00


€ 130,00

  

€ 150,00


20


Jugendliche/r ab 14 Jahre mit  mindestens einem aktiven Elternteil


€ 70,00


€ 95,00

 
€ 100,00

  

21

  

Jugendliche/r ab 14 Jahre ohne aktive Eltern

  

€ 105,00

  

€ 130,00

  

€ 150,00


25


Familienmitgliedschaft
(auf Antrag beim Vorstand)


€ 300,00


€ 500,00


€ 550,00

  

30


Kind bis 13 Jahre mit  mindestens einem aktiven Elternteil

  

---

  

€ 60,00

  

€ 60,00


31


Kind bis 13 Jahre ohne aktive Eltern


---

 
€ 90,00


€ 90,00


40

 
Förderndes Mitglied
(ohne Spielberechtigung)

  

---

 
€ 55,00

  

---

* jährlicher Ausbildungsnachweis erforderlich 





Fälligkeit der Beiträge

Der Jahresbeitrag ist jährlich bis zum 31.1. fällig.  

Neu eingetretene Mitglieder zahlen den Jahresbeitrag und gegebenenfalls den Aufnahmebeitrag, sobald sie die Aufnahmeerklärung des Vorstands erhalten haben. Solange die Beiträge nicht gezahlt sind, besteht keine Spielberechtigung.

Altersgrenzen bei Jugendlichen und Kindern

Kinder und Jugendliche gelten im Sinne dieser Beitragsordnung in dem Jahr als 18 (14, 7) Jahre alt, das auf die Vollendung des 18. (14., 7.) Lebensjahres folgt.   Beispiel: Ein Jugendlicher vollendet am 12.5.2007 das 18. Lebensjahr. Damit fällt er ab dem 1.1. 2008 in die Beitragsgruppe 12 oder 14.

Verzehrbon

Mitglieder der Beitragsgruppen 10, 11, 12 und 14 verpflichten sich zur Abnahme eines Verzehrbons im Wert von € 80,- pro Saison, der spätestens am 15.4. fällig ist. Mit dem Verzehrbon können Speisen und Getränke im Clubhaus erworben werden. Er gilt für eine Saison und ist – auch teilweise – übertragbar aber nicht erstattungsfähig. Für eine Familienmitgliedschaft der Beitragsgruppe 25 sind zwei Verzehrbons im Wert von je 80 € verpflichtend.

Arbeitseinsatz

Mitglieder der Beitragsgruppen 10, 11, 12 und 14 sind zu einem jährlichen Arbeitseinsatz von 4 Stunden im Gegenwert von € 80,- verpflichtet. Der Gegenwert ist spätestens am 15.5. fällig. Er wird, wenn der Arbeitseinsatz geleistet ist, Ende November zurückerstattet. Für eine Familienmitgliedschaft der Beitragsgruppe 25 müssen zwei Arbeitseinsätze von je 4 Stunden im Wert von 80 € geleistet werden. Jugendliche der Beitragsgruppen 20 und 21 und aktive Jugendliche der Beitragsgruppe 25 ab 14 Jahren verpflichten sich zur Mitmachaktion von 2 Stunden pro Jahr. Dabei ist vor allem an leichte Arbeiten zur Unterstützung des Clubhausbetriebs gedacht, wie z. B. Sauberhalten der Terrasse, der umliegenden Anlage und des Gastraums.

Lastschrifteinzug

Die Einzugstermine sind der 31.1. für Mitgliedsbeiträge, der 15.4. für den Verzehrbon und der 15.5. für den Arbeitseinsatz. Ist einer dieser Termine für Banken arbeitsfrei, gilt der nächste darauf folgende Bankarbeitstag. Zu diesen Terminen wird der TCE im Wege des SEPA-Lastschriftverfahrens die fälligen Beiträge einziehen.    

Aufnahme nach dem 31.7. eines Jahres

Der Jahresbeitrag ermäßigt sich im Aufnahmejahr um 50 v. H., wenn die Aufnahme nach dem 31.7. erfolgt. Das gilt auch für den Verzehrbon. Der Arbeitseinsatz ist in vollem Umfang zu leisten.

Kündigung

Die Mitgliedschaft kann zum 31.12. jeden Jahres  schriftlich oder per Email  gekündigt werden.

Jahresmitgliedschaft

Die einjährige Schnuppermitgliedschaft kann nur einmal beantragt werden. Sie endet ohne Kündigung am 31.12. des Jahres. Danach kann eine Vollmitgliedschaft beantragt werden.

Die Verpflichtung zur Abnahme eines Verzehrbons und zum Arbeitseinsatz gilt auch für diese Mitglieder.

Mahngebühren

Gehen fällige Zahlungen nicht rechtzeitig ein, erhebt der Club folgende Mahngebühren:
1. Mahnung 5 €; 2. Mahnung 10 €, 3. Mahnung 15 €.   

Tennisclub Eppstein e.V.

Der Vorstand     

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